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   BGH, 17.03.2016 - 1 StR 23/16   

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https://dejure.org/2016,8751
BGH, 17.03.2016 - 1 StR 23/16 (https://dejure.org/2016,8751)
BGH, Entscheidung vom 17.03.2016 - 1 StR 23/16 (https://dejure.org/2016,8751)
BGH, Entscheidung vom 17. März 2016 - 1 StR 23/16 (https://dejure.org/2016,8751)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Klarstellung eines Urteils im Tenor im Hinblick auf die Einbezeihung von Einzelstrafen in einer Gesamtfreiheitsstrafe

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Klarstellung eines Urteils im Tenor im Hinblick auf die Einbezeihung von Einzelstrafen in einer Gesamtfreiheitsstrafe

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2
    Klarstellung eines Urteils im Tenor im Hinblick auf die Einbezeihung von Einzelstrafen in einer Gesamtfreiheitsstrafe

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.08.2015 - 1 StR 305/15

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (keine Einbeziehung von Taten, die zum

    Auszug aus BGH, 17.03.2016 - 1 StR 23/16
    Hierauf hatte der Senat bereits in dem den Gesamtstrafausspruch in einem ersten Rechtsgang aufhebenden Beschluss (1 StR 305/15) hingewiesen.
  • BGH, 24.08.2016 - 1 StR 300/16

    Neuprüfung hinsichtlich der Möglichkeit einer Bewährungsstrafe

    c) Entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts hat der Senat den Tenor klarstellend neu gefasst, damit aus der Urteilsformel ersichtlich wird, welche Taten den jeweiligen Gesamtfreiheitsstrafen zuzuordnen sind (vgl. Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - 1 StR 23/16 mwN).
  • BGH, 02.12.2021 - 6 StR 555/21

    Beschwerde gegen die Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Die aus der Entscheidungsformel ersichtliche Klarstellung war erforderlich, weil sich nicht nur aus den Gründen, sondern schon aus dem Tenor des Urteils ergeben muss, für welche Taten der Angeklagte zu welcher Gesamtstrafe verurteilt ist (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 17. März 2016 - 1 StR 23/16; vom 11. Juni 2008 - 2 StR 13/08).
  • BGH, 09.06.2022 - 4 StR 24/22

    Neufassung der Urteilsformel im Tenor

    Jedoch hat der Senat die Urteilsformel klarstellend neu gefasst, weil sich nicht nur aus den Gründen, sondern schon aus dem Tenor ergeben muss, für welche Taten der Angeklagte zu welcher Gesamtstrafe verurteilt worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2016 - 1 StR 23/16; vom 24. August 2016 - 1 StR 300/16, juris, Rn. 3; vom 2. Dezember 2021 - 6 StR 555/21, Rn. 2; vom 9. Februar 2022 - 6 StR 644/21, juris, Rn. 10).
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